OEFT
Liebe Mitgliedsvereine! Wir informieren wieder über Neues in und rund um die Sparten des Turnverbands. Covid19Verordnung gültig per 15.9.2021ÖFT-Zusammenfassung für den Turnsport 👉Mit 15. September trat die Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Für den Sport bedeutet das
- die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen auf 360 Tage ab Zweitimpfung
- die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
- die Gültigkeit der im "Ninja-Pass" eingetragenen Antigentests bleibt mit 48 Stunden aufrecht
- 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 Teilnehmenden
- Spitzensportregelung bleibt unverändert